| Wesentliche Grundlagen ergeben sich z.B. aus:
der Wertermittlungsverordnung (WertV),
den Wertermittlungs-Richtlinien (WertR)
sowie...
- BGB, - BauNVO,
- II. BV, - NHK,
- BauGB, - div. DIN-Vorschriften, usw.
Zur eindeutigen Recherche dienen z.B. amtliche Angaben bei:
Gutachterausschüssen, Kaufpreissammlungen, Liegenschaftszinsen,
Mietpreisspiegel, Baukosten usw.
Besonderheiten in Spanien
Die wichtigste rechtliche Grundlage für die spanische Wertermittlung bildet die Verordnung des spanischen Wirtschafts- und Finanzministeriums vom 30.11.1994 über die Grundlagen der Immobilienbewertung für bestimmte Finanzinstitute ( Orden de 30 de noviembre de 1994 sobre normas de valoraciòn de bienes inmuebles para determinadas entidades financieras ) und die Aktualisierungen.
In der Verordnung des Hypothekenmarktes (Vorschrift 685/1982 vom 17.03.1982) wurden bestimmte Aspekte über die Hypothekenmarktregelung entwickelt und die Einrichtung von Bewertungsunternehmen geregelt.
Die Verordnung über die Grundlagen der Immobilienbewertung besteht aus 5 großen Kapiteln.
Die gesetzlichen Vorschriften umfassen genau definierte Bereiche und Sektoren.
Die restlichen Sektoren werden nicht durch gesetzliche Vorschriften geregelt . Dazu gehören u. a. Bewertungen
- von Anlagevermögen für Unternehmen,
- als Grundlage für juristische Entscheidungen,
- in Erbschaftsangelegenheiten
- und Beratungen im Allgemeinen.
Weitere wesentliche Unterschiede von Deutschland zu Spanien:
- Fehlende „amtliche“ Bezugswerte durch z.B. offizielle / inoffizielle Kaufpreise, Baukosten, Mieten, Preissteigungen / -minderungen, usw,
- bestehende Differenzen von Angaben zwischen Eigentumsregister, Grundstückskataster und Istzustand,
- teilweise fehlende Legalität von Gebäuden oder Gebäudeteilen,
- keine natürliche Einzelpersonen als „Sachverständige“ sondern nur Bewer-tungsunternehmen als Aktiengesellschaft und die Registrierung im Spezial-register der spanischen Zentralbank.
Wir prüfen als kompetente Gutachter und Sachverständiger diese Aspekte und integrieren diese im Gutachten.
Weitere Informationen:
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