Offizielle Gutachten zur Immobilienbewertung und Projektmanagement auf Mallorca und in Spanien
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Immobilienbewertung


In Deutschland bestehen eindeutige Bestimmungen und Gesetze zur Ermittlung des Verkehrswertes sowie zum Aufbau und Mindestanforderungen von Gutachten.

Wesentliche Grundlagen ergeben sich z.B. aus:

der Wertermittlungsverordnung (WertV),
den Wertermittlungs-Richtlinien (WertR)

sowie...

- BGB, - BauNVO,
- II. BV, - NHK,
- BauGB, - div. DIN-Vorschriften, usw.

Zur eindeutigen Recherche dienen z.B. amtliche Angaben bei:

Gutachterausschüssen, Kaufpreissammlungen, Liegenschaftszinsen,
Mietpreisspiegel, Baukosten usw.

Besonderheiten in Spanien

Die wichtigste rechtliche Grundlage für die spanische Wertermittlung bildet die Verordnung des spanischen Wirtschafts- und Finanzministeriums vom 30.11.1994 über die Grundlagen der Immobilienbewertung für bestimmte Finanzinstitute ( Orden de 30 de noviembre de 1994 sobre normas de valoraciòn de bienes inmuebles para determinadas entidades financieras ) und die Aktualisierungen.

In der Verordnung des Hypothekenmarktes (Vorschrift 685/1982 vom 17.03.1982) wurden bestimmte Aspekte über die Hypothekenmarktregelung entwickelt und die Einrichtung von Bewertungsunternehmen geregelt.

Die Verordnung über die Grundlagen der Immobilienbewertung besteht aus 5 großen Kapiteln.

Die gesetzlichen Vorschriften umfassen genau definierte Bereiche und Sektoren.

Die restlichen Sektoren werden nicht durch gesetzliche Vorschriften geregelt . Dazu gehören u. a. Bewertungen

  • von Anlagevermögen für Unternehmen,
  • als Grundlage für juristische Entscheidungen,
  • in Erbschaftsangelegenheiten
  • und Beratungen im Allgemeinen.

Weitere wesentliche Unterschiede von Deutschland zu Spanien:

  • Fehlende „amtliche“ Bezugswerte durch z.B. offizielle / inoffizielle Kaufpreise, Baukosten, Mieten, Preissteigungen / -minderungen, usw,
  • bestehende Differenzen von Angaben zwischen Eigentumsregister, Grundstückskataster und Istzustand,
  • teilweise fehlende Legalität von Gebäuden oder Gebäudeteilen,
  • keine natürliche Einzelpersonen als „Sachverständige“ sondern nur Bewer-tungsunternehmen als Aktiengesellschaft und die Registrierung im Spezial-register der spanischen Zentralbank.

Wir prüfen als kompetente Gutachter und Sachverständiger diese Aspekte und integrieren diese im Gutachten.

Weitere Informationen:

 


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