Am 20.11.2009 interviewte Joachim Ritzenhoff auf Mallorca

Achim Mennrath

Beratung, Privat- und Gerichtsgutachten für Immobilienbewertung und Bauschäden

Schäden an Gebäuden in Spanien

„Ein Haus mit Rissen und Feuchtigkeit ist normal" sagen die einen und „Vorschriften zur Bauausführung gibt es auch in Spanien" die anderen. Schäden können unerheblich und „nur" Schönheitsfehler sein, sie können jedoch auch zum erheblichen Wertverfall und z.B. bei Schimmelbefall zur Gesundheitsschädigung beitragen oder die Standsicherheit des Gebäudes beeinträchtigen. Ein Verkäufer haftet für Baumängel und –schäden sogar dann, wenn er nicht böswillig handelt.

Anhand von typischen Beispielen auf Mallorca werden bautechnische Grundlagen, Schadenursachen und Sanierungsmaßnahmen erläutert und mit den Eigentümern oder Interessenten diskutiert.

Nachträgliche Legalisierung von Gebäuden und Gebäudeteilen

Ein Käufer hat das klare Recht ein legales Gebäude zu erwerben um nicht plötzlich eine (Teil-) Abrißverfügung zu erhalten. Illegale Gebäude (-teile) stellen einen erheblichen Wertverlust dar oder machen einen Verkauf unmöglich.

Es werden Beispiele und Möglichkeiten der Legalisierung besprochen.

Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit von Achim Menrad und seinem Team ist die Erstellung von Gerichts- und Privat-Gutachten zur Bewertung von spanischen Immobilien bei Auseinandersetzungen in Scheidungs- und Erbrechtsfällen. Hierzu werden grundsätzliche Ansätze vorgestellt und diskutiert.

Die Diskussion über die rechtmäßige Bezeichnung als Sachverständiger oder Gutachter kommt immer wieder auf. Wer ist was und welche Grundlagen müssen vorliegen?

Dies und alles weitere Interessante „rund um die spanische Immobilie" wird erläutert und Fragen beantwortet.