El Aviso Ausgabe Juli 2002 Immobilienkauf
in Spanien und Mallorca nicht ohne Tücken
Wer eine spanische
Immobilie erwerben möchte, sollte dies nicht ohne fachliche Hilfe tun.
Fremde Sprache ist nur eine Barriere
Träumend folgt ihr Blick
dem Auf und Ab der Wellen bis hin zu der kleinen Insel, an deren schwarzen,
kantigen Felsen das Wasser schäumend gegen den Widerstand aufbegehrt und
verliert sich schließlich im intensiven Blau des mallorquinischen
Himmels. Seit Jahren verbringen Irene und Alfred Schmitz ihren Urlaub auf der
Baleareninsel. Eine unerwartete Erbschaft rückt nun den Traum des eigenen
Häuschens in greifbare Nähe. Da der Kauf eines Hauses in Mallorca
nicht unproblematisch ist, rät ihr Anwalt zu einer Begutachtung des
Wunschobjektes durch einen deutsch-spanischen
Sachverständigen.
Begeistert schwärmen die Schmitz von ihrem
Haus, das mit 240 Quadratmetern Wohnfläche genug Platz bietet, um auch den
Kindern und Enkeln ungetrübten Feriengenuss zu ermöglichen.
Schmunzelnd lauscht der Gutachter ihren Zukunftsplänen. Nach dem Studium
der vorhandenen Unterlagen vermag der erfahrene Sachverständige die
Begeisterung der Schmitz allerdings nicht mehr uneingeschränkt zu teilen.
Zu gut kennt er die Probleme, die seit den gesetzlichen Änderungen im
vergangenen Jahr gerade beim Kauf einer Finca im ländlichen Bereich
auftreten können.
In den nächsten Tagen besorgt der
Sachverständige alle erforderlichen Unterlagen und Auskünfte. 41.000
Quadratmeter soll das Grundstück laut Grundbuchauszug groß sein,
bebaut mit einem 60 Quadratmeter großen Haus. "Das kann nicht sein",
entscheidet er, nachdem er sich vor Ort ein Bild verschafft hat. Er beauftragt
daher, in Absprache mit seinen Auftraggebern, einen fachkundigen Vermesser mit
der Ermittlung der tatsächlichen Größe von Grundstück und
Haus. Dieser stellt eine Grundstücksgröße von rund 16.000
Qudaratmetern und eine Wohnfläche von 240 Quadratmetern fest. Die
restliche Grundstücksfläche ging nach Aussage des Verkäufers vor
15 Jahren durch Teilung und Verkauf verloren, die Erweiterung des Hauses
ließ der Verkäufer nie im Grundbuch eintragen.
"Eine in
Mallorca durchaus gängige Praxis", erläutert der Gutachter den
verwunderten Schmitz. Im Gegensatz zum deutschen Recht, das für den Erwerb
einer Immobilie einen notariellen Vertrag und den Eintrag im Grundbuch
vorschreibe, genüge im spanischen Recht eine privatrechtliche Einigung von
Käufer und Verkäufer. Die Berichtigung des Grundbuches, das auch das
spanischen Grundstücksrecht kenne, stelle keine gesetzliche Voraussetzung
dar. Das Grundbuch gebe daher lediglich Auskunft über die
tatsächlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt des jüngsten Eintrags.
Den Schmitz, die in deutschen Dimensionen denken, erscheint ihr
Grundstück trotz allem noch riesig. Auch das Plus an Wohnfläche
erscheint ihnen eher ein Grund zur Freude. Doch der sorgenvolle Ausdruck des
Sachverständigen spiegelt sich bald darauf auch auf ihren Gesichtern
wider. "Leider schreibt die Gemeinde für die Zone, in der sich das Haus
befindet, heute eine Mindestgröße von 40.000 Quadratmetern
Grundstücksgröße vor, um hier überhaupt bauen zu
dürfen", erklärt der Gutachter den Schmitz. "Aber unser Haus ist uns
doch groß genug, wir wollen doch gar nichts mehr bauen", wendet Alfred
Schmitz verunsichert ein. "Ihr Haus hat laut Grundbuchauszug eine
Größe von 60 Quadratmetern", erklärt der Sachverständige.
"Die genießen auch Bestandsschutz". Für weitere 100 Quadratmeter
könne der Verkäufer nachweisen, dass diese Erweiterung schon vor mehr
als zehn Jahren vorgenommen wurde. Damit falle auch dieser Teil in den
Bestandsschutz. Bei den verbleibenden 80 Quadratmetern könne die Gemeinde
allerdings jederzeit den Abriss verlangen.
Das Gutachten des
Sachverständigen ermittelt daher einen Verkehrswert, der rund 100.000 Euro
unter der Kaufpreisvorstellung des Verkäufers liegt. Nach zähen
Verhandlungen einigen sich die Parteien auf eine Reduzierung des Preises um
75.000 Euro. "Ohne Sie hätten wir teures Lehrgeld bezahlt", loben die
Schmitz die Arbeit ihres Sachverständigen.
© Gabriele
Bobka
Weitere Informationen: Achim Menrad Betriebswirt,
Immobilienwirt (Dipl. VWA), Dipl.-Sachverständiger (DIA) für die
Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken |
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